Qualitätssicherung

Wussten Sie, dass der Beruf des Ballett- und Tanzpädagogen in Deutschland nicht geschützt ist? Ein Missstand und Skandal, den es dringend zu beheben gilt! Deshalb arbeiten wir und die uns vertretende berufsständische Organisation, der Deutsche Berufsverband für
Tanzpädagogik e. V., daran, unsere Berufsbezeichnung nachhaltig schützen zu lassen.

Der Deutsche Berufsverband für Tanzpädagogik e. V. hat deshalb zur Qualitätssicherung des Unterrichts im künstlerischen Tanz zunächst ein Berufsregister eingeführt, in dem unsere Ballettschule eingetragen ist. Der Eintrag erfolgt nur dann, wenn wir hervorragend ausgebildet sind und uns regelmäßig fort- und weiterbilden. Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren bieten wir somit künstlerischen Tanzunterricht, der die neuesten didaktisch-methodischen Entwicklungen in der Tanzpädagogik berücksichtigt und neue Erkenntnisse stets umsetzt.

Ballettschüler

Darüber hinaus ist Elisabeth Lust Mitglied bei ta.med.e. V. Das Engagement aller Mitglieder gilt hierbei der Gesundheitsförderung durch Tanz und für Tanzende aller Tanzsparten vom ersten Schritt an. Ziel ist, die Gesundheit und Lebensqualität von Tanzenden zu fördern und dafür optimale Rahmenbedingungen zu schaffen – vom Laien bis zum Profi.

 


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